Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reiseverträge (ARB)
In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 a – m BGB, der Verordnung über Informationspflichten nach bürgerlichem Recht (BGB-InfoV) vom 02.01.2002, der Dienstleistungs-Informationspflichtenverordnung (DL-InfoV) vom 12.03.2010 sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB zwischen Ihnen als Reisendem und uns als Reiseveranstalter vereinbart. Die FreshSurf Cotillo S.L. ist in Spanien als Surfschule eingetragen und vermittelt unter diesem Namen neben Surfkursen u.a. weitere Leistungen, wie Unterkünfte in Apartments, Hostels, Hotels oder Surfhäusern (mit und ohne Verpflegung).
1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Buchungsbestätigung zustande. Der Reiseteilnehmer bestätigt seine Buchung noch einmal mittels Zahlung der Anzahlung von 40% des Reisepreises.
1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er, wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
1.3 Weicht unsere Buchungsbestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns für längstens 7 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können.
2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung von 40 % auf den Gesamtreisepreis fällig.
2.2 Anzahlungen werden per Überweisung vorgenommen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Der Anzahlungsbetrag wird innerhalb einer Woche nach Buchung, die Restzahlung vor Ort in bar fällig.
Bei einer kurzfristigen Apartmentbuchung (von weniger als sechs Wochen vor Reiseantritt) ist die Zahlung des Apartments komplett im Voraus per PayPal zu begleichen.
2.3 Die Buchungsbestätigung gilt bei Zahlung per Überweisung als Rechnung. Für die Einhaltung der o. a. Zahlungstermine sind Sie in diesem Fall selbst verantwortlich.
2.4 Die Reisedokumente und/oder spezifizierende Informationen werden Ihnen mit der Buchungsbestätigung bzw. Informationen bezüglich des Flughafentransfers ca. 1- 2 Tage vor Reisebeginn zugesandt. Sollten diese unvollständig oder Ihnen nicht rechtzeitig zugegangen sein, sollten Sie sich unverzüglich zur Abklärung mit uns in Verbindung setzen.
2.5. Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten, es sei denn, dass zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. Im Falle des Rücktritts durch den Reiseveranstalter kann dieser als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend Ziff. 6.2 verlangen. Der Nachweis nicht entstandener oder niedrigerer Kosten bleibt Ihnen vorbehalten.
3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Buchungsbestätigung.
3.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Buchungsbestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung stellen.
4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen.
5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Wir können bis zum 21. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück (vgl. Ziff.2.2).
5.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.3 Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
6. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Gesamtreisepreis oder der Teilleistung berechnet:
· bis 31. Tag vor Abreise: 20%
· bis 22. Tag vor Abreise: 25%
· bis 15. Tag vor Abreise: 50%
· bis 08. Tag vor Abreise: 75%
· ab 07. Tag vor Abreise: 90%
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
6.3 Werden auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen, entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem erfolgten Rücktritt vom Reisevertrag durch Sie. Wir berechnen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten, wobei Ihnen auch in diesem Fall der Nachweis offen steht, dass uns kein oder ein geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.
6.4 Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €/Buchung.
6.5 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person.
6.6 Bei der Stornierung eines Apartments behält FreshSurf die geleistete Anzahlung in Höhe von 40% des Gesamtpreises ein, um Reservierungskosten und andere Auslagen zu decken, die Differenz zwischen angefallenen Kosten und Anzahlung wird innerhalb von 7 Tagen erstattet.
Da bei Kooperationspartnern unterschiedliche Kosten entstehen können diese gegebenen Falles in den AGB der entsprechenden Partner nachvollzogen werden:
Oliastur: https://www.apartmentosoliastur.com
Simply Cotillo: https://simplycotillo.com
Arcotrust Property & Investment SL: https://www.arcotrust-fuerteventura.com
Liegen keine AGB vor, so gelten die gesetzlich wirksamen Bestimmungen.
7. Versicherungen
7.1 FreshSurf empfiehlt den Abschluss von zusätzlichen Reiseversicherungen, bietet diese Möglichkeit jedoch nicht selbständig an. Zusätzliche Reiseversicherungen sind beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung.
7.2 Während des Surfkurses sind die Teilnehmer in Bezug auf Personen-, Sach- und Umweltschäden über unsere Versicherung bei der Südwestring Versicherung abgesichert. Diese Versicherung greift nicht bei Fahrlässigkeit, grober Fahrlässigkeit und bei unsachgemäßem Verhalten der Teilnehmer.
8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
8.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
8.3 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.4 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.
9. Kündigung des Reisevertrages
Sollte ein Reiseteilnehmer aufgrund nicht von FreshSurf zu vertretender Umstände, insbesondere aufgrund einer Verletzung oder aus privaten Gründen, entscheiden, seinen Aufenthalt frühzeitig zu beenden oder gebuchte Reiseleistungen zu stornieren, so kann der Reiseteilnehmer aus dieser Beendigung oder Änderung keine Rechte gegen FreshSurf herleiten.
10. Vertragsobliegenheiten und Hinweise
10.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.
10.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessene Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn sie unmöglich ist oder von uns verweigert wurde oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
10.3 Eine Mängelanzeige nimmt unsere örtliche Reiseleitung entgegen. In jedem Fall ist die Schriftform empfehlenswert.
10.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
10.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Der Veranstalter steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventueller Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Angehörige anderer Staaten sollten sich bei den für sie zuständigen Botschaften/Konsulaten erkundigen. Beachten Sie hierzu auch die entsprechenden Informationen in den Ihnen zur Verfügung gestellten Reiseunterlagen.
11.2 Für die Beschaffung der benötigten Reisedokumente sind grundsätzlich Sie allein verantwortlich. Hierbei wollen Sie eine möglicherweise mehrwöchige Bearbeitungsdauer berücksichtigen. Der Veranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische/konsularische Vertretung, wenn Sie ihn mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass die Verzögerung von dem Veranstalter zu vertreten ist.
11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise maßgeblichen Einreisevorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die sich aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften ergeben, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Falsch- oder Nichtinformation durch den Reiseveranstalter.
12. Hinweise zur Website
Die auf der Website gezeigten Bilder stellen die Gegebenheiten vor Ort zu einem bestimmten Zeitpunkt dar und können sich in der Zwischenzeit verändert haben. Die Fotos der Apartments sind als beispielhafte Darstellung möglicher Apartments zu sehen und es besteht kein Anspruch auf Apartments in genau derselben, wie abgebildeten Form.
13. Datenschutz (Recht am eigenen Bild)
Der Reiseteilnehmer willigt ein, dass er während der Reise bei Veranstaltungen und sportlichen Aktivitäten fotografiert werden darf und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung von FreshSurf verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
Der Reiseteilnehmer willigt ein, dass die erhobenen Daten zu seiner Person (Bestandsdaten) zu Marktforschungs- und Marketingzwecken genutzt werden. Im Hinblick auf die erhobenen personenbezogenen Daten verpflichtet sich FreshSurf, die Datenschutz- und Medienrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetztes, einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt. Der Reiseteilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen.
14. Provisionsregelungen
Agenturen oder Reisevermittler erhalten für die Vermittlung der Leistungen von FreshSurf eine Provision in Höhe der individuellen Absprache. Der Anspruch auf Provision entsteht mit dem Tag des Reisebeginns, Abrechnung und Auszahlung erfolgen monatlich oder nach Rechnungsstellung durch die Vermittler. Mit der Zahlung der Provisionen sind alle Kosten, Aufwendungen und Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Vermittlung von FreshSurf-Produkten bei der Agentur oder dem Reisevermittler entstehen, vollständig abgegolten.
Berechnungsgrundlage für die Provisionsabrechnung ist der Umsatz in der Währung „Euro“. Es wird der Reisepreis abzüglich Service-, Extra- und Zusatzleistungen verprovisioniert. Eingenommene Stornierungskosten sowie Zu- und Umbuchungen werden bei der Berechnung der Provision vollständig berücksichtigt.
Ein Provisionsanspruch entsteht nicht, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nur teilweise nachkommt. Die Provision errechnet sich auf den tatsächlichen Zahlungsbetrag des Kunden. Wenn die gebuchte Reise wegen höherer Gewalt oder wegen Nichterreichen einer festgelegten Mindestteilnehmeranzahl nicht durchgeführt werden kann, entsteht kein Provisionsanspruch für die Agentur bzw. den Reisevermittler. Fällt die Reise nur teilweise aus, so wird die Provision auf den anteiligen Reisepreis gewährt.
15. Schlussbestimmungen
15.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB oder des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller sonstigen zwischen uns getroffenen Regelungen.
15.2 Zivilrechtliche Klagen gegen den Reiseveranstalter sind – je nach Streitwerthöhe – am Sitz des Gesellschafters und Geschäftsführers Tobias Stark am LG Kassel (Deutschland) zu erheben.
15.3 AGB von Fremdveranstaltern werden wir Ihnen im Falle einer Vermittlungsleistung durch uns unverzüglich zur Verfügung stellen.
15.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien oder bei fehlendem inländischem Gerichtsstand des Reisenden ist der Sitz des Gesellschafters und Geschäftsführers Tobias Stark in Kassel (Deutschland).
15.5 Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben:
FreshSurf Cotillo S.L.
Geschäftsführer: Tobias Stark
Cifra Identificación Fiscal: B-76033190